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Lebensversicherungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und gelten als sehr sichere Produkte, die nicht nur ermöglichen, langfristig Kapital anzusparen, sondern dabei zeitgleich auch die Hinterbliebenen abzusichern. Vom Ablauf her gestaltet sich eine kapitalbildende Lebensversicherung so, dass der Versicherungsnehmer seine Police regelmäßig bespart und diese Beiträge verzinslich angelegt werden.

Die Ablaufleistung, die sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, der garantierten Mindestverzinsung und möglichen Gewinnbeteiligungen zusammensetzt, wird im Erlebensfall als monatliche Rente oder als einmaliger Betrag an den Versicherungsnehmer ausbezahlt, im Todesfall an seine Hinterbliebenen. Eine Grundregel bei Lebensversicherungen besagt dabei, dass die Lebensversicherung umso effektiver und die Beiträge umso günstiger sind, je früher sie abgeschlossen wird und je länger die Vertragslaufzeit vereinbart wird. Genau dies kann allerdings dazu führen, dass sich die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages stellt, wenn sich gravierende Änderungen in der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers ergeben. Typische Beispiele hierfür sind der Eintritt von Arbeitslosigkeit, eine Erkrankung, eine Scheidung oder ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf aufgrund eines finanziellen Engpasses oder zur Tilgung von Schulden. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist zwar grundsätzlich möglich, sollte jedoch die letzte Option sein. In den meisten Fällen ist es möglich, den Versicherungsvertrag dahingehend zu ändern, dass die Versicherungssumme reduziert oder die Laufzeit verlängert wird, wodurch sich dann auch die Höhe der Beiträge reduziert. Eine andere Möglichkeit besteht meist darin, eine Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Dadurch reduziert sich zwar die Ablaufleistung, aber der Versicherungsnehmer muss keine Beiträge mehr leisten und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Je nach Versicherungsvertrag kann es daneben durchaus sinnvoll sein, die Lebensversicherung zu verkaufen. In aller Regel ist der erzielbare Verkaufspreis auf dem Zweitmarkt nämlich deutlich höher als der Rückkaufswert und zudem bleibt der Schutz im Todesfall zumindest solange bestehen, wie der Käufer den Vertrag fortführt. Voraussetzung dafür, dass die Police verkauft werden kann, ist allerdings, dass es sich nicht um eine Direktversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt, sich der Rückkaufswert in einer bestimmten Höhe bewegt und die Versicherung noch eine bestimmte Restlaufzeit aufweist. Zudem besteht häufig die Möglichkeit, ein Policendarlehen in Anspruch zu nehmen, bei dem Versicherer letztlich eine Art Vorschuss auf die Versicherungssumme auszahlt. Sind alle diese Optionen nicht möglich und entschließt sich der Versicherungsnehmer zu einer vorzeitigen Lebensversicherungskündigung, erstattet der Versicherer im Regelfall den sogenannten Rückkaufswert. Da die Beiträge insbesondere zu Beginn der Vertragslaufzeit allerdings dazu verwendet werden, um die Verwaltungskosten und Provisionen zu decken und zudem häufig Stornokosten und andere versicherungsbedingte Abzüge vorgenommen werden, liegt der Rückkaufswert meist deutlich unter der Summe, die bereits einbezahlt wurde. Ein weiterer Minuspunkt liegt darin, dass für den ausbezahlten Rückkaufswert der Lebensversicherung Steuer fällig werden kann.